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Förderung für Ihre neue Heizung

So kommen Sie an den KfW-Zuschuss für Wärmepumpe & Co. – und was wir als Fachbetrieb für Sie übernehmen.

Wer eine alte Heizung gegen eine klimafreundliche tauscht, bekommt dafür einen Zuschuss vom Staat. Für Eigentümer von Wohngebäuden läuft das über die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458). Wir erklären hier, wie viel es gibt, wie der Antrag abläuft und was wir als Fachbetrieb für Sie übernehmen.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und Bonussen zusammen:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn Sie in Ihrer selbst bewohnten Wohnung eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise.
  • Einkommensbonus: 10 bis 40 % für selbst nutzende Eigentümer, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen (bis 50.000 Euro, mit Kind bis 60.000 Euro).
  • Höchstgrenze: insgesamt höchstens 70 % für selbst nutzende Eigentümer oberhalb der Einkommensgrenzen, sonst bis zu 80 %.
  • Förderfähige Kosten: im Einfamilienhaus bis 28.000 Euro.

Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen wie Pellet- und Hackschnitzelheizungen und Solarthermie – jeweils mit den nötigen Umfeldmaßnahmen wie dem Anschluss an das Heizsystem.

Stand: 22. Oktober 2026. Die Fördersätze ändern sich regelmäßig – verbindlich sind die Angaben der KfW.

So läuft der Antrag ab

  1. Beratung und Angebot: Wir sehen uns Ihr Haus an, planen die neue Heizung und erstellen ein Angebot.
  2. Bestätigung zum Antrag: Als ausführender Fachbetrieb stellen wir Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus.
  3. Vertrag mit Förderbedingung: Sie schließen mit uns einen Liefer- und Leistungsvertrag, der eine Bedingung zur Förderzusage enthält. Diese Bedingung lässt sich nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufnehmen.
  4. Antrag bei der KfW: Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“ – vor Beginn der Arbeiten.
  5. Einbau: Nach dem Antrag bauen wir die Heizung ein. Dafür haben Sie ab der Zusage 36 Monate Zeit.
  6. Nachweis: Wir stellen die „Bestätigung nach Durchführung“ aus, Sie reichen sie mit den Rechnungen bei der KfW ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wir helfen Ihnen dabei

Die Förderung ist kein Hexenwerk, aber die Reihenfolge muss stimmen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas unterschreiben – wir sagen Ihnen, welche Heizung zu Ihrem Haus passt, und begleiten Sie durch den Antrag. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen zur Förderung

Kann ich die Förderung noch beantragen, wenn die Heizung schon eingebaut ist?

Nein. Der Antrag bei der KfW muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Vorher braucht es einen Vertrag mit dem Fachbetrieb, der eine Förderbedingung enthält. Sprechen Sie uns deshalb früh an.

Wer stellt den Antrag?

Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Wir stellen Ihnen als ausführender Fachbetrieb vorher die „Bestätigung zum Antrag“ aus, die Sie dafür brauchen, und nach dem Einbau die „Bestätigung nach Durchführung“.

Welche Heizungen werden gefördert?

Unter anderem elektrisch betriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen wie Pellet- oder Hackschnitzelheizungen und Solarthermieanlagen – jeweils im bestehenden Wohngebäude. Nicht gefördert werden zum Beispiel gebrauchte Anlagen.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?

Nach der Zusage der KfW muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten umgesetzt sein.